Wissen & Ratgeber

Bewegungsübungen zur Thromboseprophylaxe

Die einfachste Maßnahme der Thromboseprophylaxe ist auch eine der am besten belegten. Was die S3-Leitlinie dazu sagt — und wo sie an ihre Grenze kommt.

Basismaßnahme, nicht Beiwerk

Bewegungsübungen gelten schnell als das Selbstverständliche, das man nebenbei macht. Die S3-Leitlinie zur VTE-Prophylaxe ordnet sie anders ein. Sie führt drei Gruppen von Maßnahmen (Statement 6.1): Basismaßnahmen, physikalische Maßnahmen und medikamentöse Maßnahmen. Die Basismaßnahmen stehen an erster Stelle:

„Allgemeine Basismaßnahmen sind Frühmobilisation, Bewegungsübungen und Anleitung zu Eigenübungen. Diese sollten regelmäßig bei allen Patienten zur Anwendung kommen."

S3-Leitlinie VTE-Prophylaxe (AWMF 003-001), Version 4.1, Empfehlung 3.1 · Empfehlungsgrad B · starker Konsens 100 %

Bei Patienten mit niedrigem VTE-Risiko geht die Leitlinie noch weiter: Dort sollen Basismaßnahmen regelmäßig angewendet werden — mit Empfehlungsgrad A (Empfehlung 6.2). Für diese Patientengruppe sind sie nicht die Ergänzung, sondern die Maßnahme.

Was die Evidenz zeigt — und was nicht

Die Leitlinie stützt sich auf eine Metaanalyse aus 7 Studien mit 1.774 chirurgischen und konservativen Patienten. Ergebnis: eine Reduktion der Rate tiefer Beinvenenthrombosen von RR 0,55 (95 % CI 0,41–0,73), bei hoher methodischer Sicherheit und hoher Signifikanz.

Aufschlussreich ist die Subgruppenanalyse, weil sie für die Praxis etwas Konkretes hergibt:

  • Ganzkörpermobilisation: RR 0,54 (95 % CI 0,38–0,78; p < 0,001) — deutlich wirksam.
  • Bewegungsübungen abseits des Operations- oder Verletzungsgebiets: RR 0,25 (95 % CI 0,07–0,86; p = 0,03) — der stärkste Einzeleffekt.
  • Übungen am Operations- oder Verletzungsgebiet selbst: RR 0,68 (95 % CI 0,42–1,12) — kein signifikanter Effekt.

Das ist ein praktischer Hinweis, der selten so klar ausgesprochen wird: Es lohnt sich, die nicht betroffene Seite und den ganzen Körper zu bewegen, statt sich auf die operierte Extremität zu konzentrieren.

Was dazugehört

Die Leitlinie nennt Frühmobilisation, Bewegungsübungen unter Anleitung oder Begleitung und die Aufforderung zu Eigenübungen; als Beispiel für eine Eigenübung nennt sie das Fußwippen. Darüber hinaus ist auf eine adäquate Hydrierung zu achten — ein Punkt, der in der Übungsdiskussion oft untergeht.

In der Pflegepraxis sind daneben Fußkreisen, das Anspannen und Lösen der Wadenmuskulatur, Bewegung im Sprunggelenk und das Aufsetzen an die Bettkante verbreitet. Sie folgen demselben Prinzip: die Wadenmuskelpumpe aktivieren und den venösen Rückstrom in Gang halten. Welche Übungen im Einzelfall geeignet sind, entscheidet das behandelnde Fachpersonal — nach Eingriff, Belastbarkeit und Begleiterkrankungen.

Wo die Grenze liegt

Zwei Grenzen zieht die Leitlinie ausdrücklich.

Erstens: Basismaßnahmen und physikalische Maßnahmen sollen eine indizierte medikamentöse VTE-Prophylaxe nicht ersetzen (Empfehlung 7.2). Übungen sind kein Argument gegen Antikoagulation.

Zweitens: Jede dieser Maßnahmen setzt voraus, dass der Patient mitwirken kann. Bei Sedierung, Parese, Bewusstseinsstörung oder ausgeprägter Schwäche fällt die Eigenaktivierung der Wadenmuskelpumpe aus. Genau für diese Situation sind apparative Verfahren gedacht: Die intermittierende pneumatische Kompression übernimmt die Arbeit der Muskelpumpe beim immobilen Patienten. Bei mittlerem oder hohem VTE-Risiko und Kontraindikation gegen eine medikamentöse Prophylaxe sollen physikalische Maßnahmen zum Einsatz kommen, bevorzugt die IPK — Empfehlung 7.3, Empfehlungsgrad A.

Wer anordnet, wer durchführt

Die Indikationsstellung ist ärztlich, die Durchführung liegt bei der Pflege und der Physiotherapie. Einen eigenen pflegerischen Standard für die Thromboseprophylaxe gibt es nicht — warum das so ist und woran man sich stattdessen orientiert, steht unter Gibt es einen Expertenstandard Thromboseprophylaxe?.

Dieser Beitrag richtet sich an medizinische Fachkreise. Er ersetzt keine ärztliche Anordnung und keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Welche Übungen gehören zur Thromboseprophylaxe?

Die S3-Leitlinie fasst sie als Basismaßnahmen zusammen: Frühmobilisation, Bewegungsübungen unter Anleitung und die Aufforderung zu Eigenübungen — als Beispiel nennt die Leitlinie das Fußwippen. Ergänzend ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.

Sind Bewegungsübungen zur Thromboseprophylaxe wirksam?

Ja. Eine Metaanalyse aus 7 Studien mit 1.774 Patienten, die die Leitlinie auswertet, zeigt eine Reduktion der Rate tiefer Beinvenenthrombosen um relativ 45 Prozent (RR 0,55; 95 % CI 0,41–0,73) bei hoher methodischer Sicherheit.

Wie oft sollen die Übungen durchgeführt werden?

Die Leitlinie macht keine Frequenzvorgabe, sondern formuliert „regelmäßig bei allen Patienten". Die konkrete Umsetzung richtet sich nach Zustand, Mobilität und ärztlicher Anordnung.

Ersetzen Übungen eine medikamentöse Prophylaxe?

Nein. Die Leitlinie hält ausdrücklich fest, dass Basismaßnahmen und physikalische Maßnahmen eine indizierte medikamentöse VTE-Prophylaxe nicht ersetzen sollen (Empfehlung 7.2).

Was tun, wenn der Patient nicht selbst mitmachen kann?

Dann fällt die Eigenaktivierung der Wadenmuskelpumpe aus — genau die Situation, für die apparative Verfahren gedacht sind. Bei mittlerem oder hohem VTE-Risiko und Kontraindikation gegen Medikamente sollen physikalische Maßnahmen zum Einsatz kommen, bevorzugt die intermittierende pneumatische Kompression (Empfehlung 7.3, Empfehlungsgrad A).

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