Wie diese Übersicht zu lesen ist
Nicht jeder Bereich ist gleich gut belegt. Für einige nennt die S3-Leitlinie VTE-Prophylaxe (AWMF 003-001, Version 4.1) die intermittierende pneumatische Kompression namentlich und mit Empfehlungsgrad. In anderen wird sie im Fließtext benannt, ohne eigene Empfehlung. Wieder andere stützen sich allein auf die Zweckbestimmung des Geräts und die ärztliche Indikationsstellung.
Damit erkennbar bleibt, worauf eine Aussage jeweils beruht, trägt jeder Bereich eine Kennzeichnung:
- Leitlinienempfehlung Die Leitlinie spricht für diesen Bereich eine eigene Empfehlung aus, die die IPK benennt — mit Nummer und Empfehlungsgrad.
- In der Leitlinie benannt Die IPK wird im Kapitel zu diesem Bereich behandelt, ohne dass eine eigene Empfehlung formuliert ist.
- Anwendung nach Zweckbestimmung Keine bereichsbezogene Aussage der Leitlinie. Der Einsatz richtet sich nach den allgemeinen Empfehlungen, der Zweckbestimmung des Geräts und der ärztlichen Indikationsstellung.
Die Indikationsstellung trifft in jedem Fall das behandelnde Fachpersonal. Vergleichsstudien zwischen einzelnen IPK-Systemen liegen nicht vor; die Angaben auf diesen Seiten beziehen sich auf das Verfahren, nicht auf ein Fabrikat.
Von der Intensivstation über die Neurochirurgie bis zur Endoprothetik — sechs Bereiche mit eigener Ausgangslage.
Das VTE-Risiko und die Abwägung zwischen mechanischer und medikamentöser Prophylaxe fallen je nach Fachbereich unterschiedlich aus. Diese Übersicht ordnet die Bereiche danach, was die S3-Leitlinie VTE-Prophylaxe (AWMF 003-001, Version 4.1) jeweils hergibt.
Neurochirurgie
Die Leitlinie nennt die IPK hier namentlich — auch für den intraoperativen Einsatz.
Empfehlung 12.5 (neu 2025), Grad B · Empfehlung 12.3, Grad A Einordnung lesen → LeitlinienempfehlungStroke Unit & Neurologie
Der Bereich mit den meisten IPK-Empfehlungen — in zwei Konstellationen steht das Verfahren sogar vor dem Medikament.
Empfehlungen 13.10, 13.11, 13.14, 13.15, 13.16, 13.17 · Grade B, EK und 0 Einordnung lesen → LeitlinienempfehlungWirbelsäulenchirurgie
Seit 2025 mit eigener Empfehlung, die die IPK ausdrücklich bevorzugt.
Empfehlung 12.34 (neu 2025), Grad B · Empfehlung 12.36, Grad B Einordnung lesen → In der Leitlinie benanntIntensivstation
Alternative bei Kontraindikation — nicht als Zusatz zum Medikament belegt.
Kapitel 14 (Intensivmedizin) Einordnung lesen → In der Leitlinie benanntOrthopädie & Endoprothetik
Hochrisiko-Eingriffe — und eine klare Verfahrensaussage der Leitlinie zur IPK.
Kapitel 12.6 (Untere Extremität) · Empfehlung 7.4, Grad 0 Einordnung lesen → In der Leitlinie benanntGefäßchirurgie
Der Bereich, in dem die Kontraindikationsprüfung den Ausschlag gibt.
Kapitel 12.3 (Herz-, thorax- und gefäßchirurgische Eingriffe) · Kontraindikation lt. Gebrauchsanweisung Einordnung lesen →Die Phase, in der ein erheblicher Teil der VTE-Ereignisse tatsächlich auftritt.
Reha-Einrichtungen gliedern sich nach Indikationsbereichen, nicht nach Fachabteilungen. Fachlich ist die Ausgangslage klar: Ein erheblicher Teil der VTE-Ereignisse tritt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus auf — also dort, wo die Weiterbehandlung stattfindet. In Deutschland bestehen 1.067 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit rund 160.700 Betten; die mittlere Verweildauer liegt bei 25,6 Tagen und damit deutlich über der stationären Verweildauer im Krankenhaus (Statistisches Bundesamt, 2024).
Neurologische Rehabilitation
Übernimmt genau die Patienten, für die in der Akutphase eigene IPK-Empfehlungen gelten.
Kapitel 13.3 (Schlaganfall/Hirnblutung) · Empfehlungen 10.3 und 10.4 (medikamentös) Einordnung lesen → In der Leitlinie benanntOrthopädisch-traumatologische Rehabilitation
Nach Endoprothetik und größeren Eingriffen an der unteren Extremität.
Kapitel 12.6 (Untere Extremität) · Empfehlungen 3.1 und 6.2 · 10.3 (medikamentös) Einordnung lesen →Ohne eigene bereichsspezifische Empfehlung.
In diesen Bereichen wird die IPK eingesetzt, ohne dass die Leitlinie eine eigene Empfehlung für den Bereich ausspricht — einige werden im Leitlinientext dennoch behandelt, was die Kennzeichnung jeweils ausweist. Statt den gleichen Text mehrfach zu wiederholen, führen diese Bereiche direkt zur fachlichen Einordnung.
Allgemein- & Viszeralchirurgie
Eingriffe im Bauch- und Beckenbereich — physikalische Prophylaxe bei Kontraindikation.
Zur Einordnung → In der Leitlinie benanntUnfallchirurgie & Polytrauma
Bei Kontraindikation bevorzugt die IPK; für Kompressionsstrümpfe fehlt bei Traumapatienten die Evidenz.
Zur Einordnung → Anwendung nach ZweckbestimmungGynäkologie & Geburtshilfe
Operative Eingriffe, Onkologie und das peripartale Umfeld erhöhen das VTE-Risiko.
Zur Einordnung → Anwendung nach ZweckbestimmungUrologie
Risikoabhängige Prophylaxe nach den allgemeinen Empfehlungen der Leitlinie.
Zur Einordnung → Anwendung nach ZweckbestimmungOnkologie
Tumorerkrankungen erhöhen das VTE-Risiko zusätzlich; die Abwägung folgt der Risikogruppe.
Zur Einordnung → Anwendung nach ZweckbestimmungGeriatrische Rehabilitation
Immobilität als Leitfaktor — die Leitlinie führt kein eigenes Kapitel dazu.
Zur Einordnung →Was in jedem Bereich gleich bleibt
So unterschiedlich die Ausgangslage je Fachbereich ist — drei Punkte gelten überall. Erstens ersetzen Basismaßnahmen und physikalische Maßnahmen eine indizierte medikamentöse VTE-Prophylaxe nicht (Empfehlung 7.2). Zweitens sollen bei mittlerem oder hohem VTE-Risiko und Kontraindikationen gegen Medikamente physikalische Maßnahmen zum Einsatz kommen, bevorzugt die IPK (Empfehlung 7.3, Empfehlungsgrad A). Drittens gelten die Kontraindikationen der Gebrauchsanweisung unabhängig vom Fachbereich.
Vor dem ersten Einsatz steht in jedem Fall die Geräteeinweisung nach § 4 Abs. 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Wie diese abläuft und was dokumentiert wird, steht unter Geräteeinweisung & Schulung.