Reha-Einrichtungen gliedern sich nach Indikationsbereichen, nicht nach Fachabteilungen. Fachlich ist die Ausgangslage klar: Ein erheblicher Teil der VTE-Ereignisse tritt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus auf — also dort, wo die Weiterbehandlung stattfindet. In Deutschland bestehen 1.067 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit rund 160.700 Betten; die mittlere Verweildauer liegt bei 25,6 Tagen und damit deutlich über der stationären Verweildauer im Krankenhaus (Statistisches Bundesamt, 2024).
Reha-Einrichtungen gliedern sich nach Indikationsbereichen. Diese Seite folgt dieser Ordnung, statt die Fachabteilungsstruktur des Krankenhauses zu übertragen. Die S3-Leitlinie führt kein eigenes Kapitel zur Rehabilitation — die Einordnung stützt sich daher auf die Empfehlungen zu Beginn und Dauer der Prophylaxe sowie auf die Kapitel zum jeweiligen Krankheitsbild.
Neurologische Rehabilitation
Kapitel 13.3 (Schlaganfall/Hirnblutung) · Empfehlungen 10.3 und 10.4 (medikamentös)
Die neurologische Rehabilitation übernimmt Patientinnen und Patienten nach Schlaganfall und intrakranieller Blutung — also genau das Kollektiv, für das die Leitlinie in der Akutphase eigene Empfehlungen zur IPK ausspricht (13.10, 13.14, 13.16, 13.17).
Für die Fortführung nach der Verlegung ist der Wortlaut der Leitlinie genau zu lesen: Die Empfehlungen zu Dauer und Übergabe beziehen sich ausdrücklich auf die medikamentöse VTE-Prophylaxe — deren Dauer soll sich am Fortbestehen relevanter Risikofaktoren orientieren (Empfehlung 10.3, Empfehlungsgrad A), und bei Zuständigkeitswechsel soll eine Übergabe an die Weiterbehandelnden sichergestellt werden (Empfehlung 10.4). Eine entsprechende Dauer-Empfehlung für die physikalische Prophylaxe spricht die Leitlinie nicht aus.
Maßgeblich ist deshalb die Risikoeinschätzung selbst. Die Leitlinie hält fest, dass es sinnvoll ist, am Ende der stationären Behandlung für die poststationäre Phase — Rehabilitationseinrichtung oder ambulante Behandlung — eine erneute Risikoeinschätzung vorzunehmen und die VTE-Prophylaxe-Maßnahmen entsprechend anzupassen. Bei fortbestehender Immobilität ist diese Einschätzung der Ansatzpunkt, nicht ein automatisches Fortführen.
Weiterführend: Thromboseprophylaxe nach der Entlassung · S3-Leitlinie VTE-Prophylaxe
Orthopädisch-traumatologische Rehabilitation
Kapitel 12.6 (Untere Extremität) · Empfehlungen 3.1 und 6.2 · 10.3 (medikamentös)
Nach Endoprothetik und größeren Eingriffen an der unteren Extremität setzt sich das erhöhte VTE-Risiko über den stationären Aufenthalt hinaus fort — die durchschnittliche Verweildauer lag 2023 in den chirurgischen und internistischen Fächern bei fünf Tagen. Die Leitlinie hält fest, dass sich die Dauer der medikamentösen VTE-Prophylaxe am Fortbestehen relevanter Risikofaktoren orientieren soll (Empfehlung 10.3, Empfehlungsgrad A). Für die physikalische Prophylaxe trifft sie keine eigene Dauer-Aussage.
In der Rehabilitation gewinnen die Basismaßnahmen an Gewicht. Frühmobilisation, Bewegungsübungen und die Anleitung zu Eigenübungen sollten regelmäßig bei allen Patientinnen und Patienten zur Anwendung kommen (Empfehlung 3.1, Empfehlungsgrad B); bei niedrigem VTE-Risiko sollen Basismaßnahmen regelmäßig angewendet werden (Empfehlung 6.2, Empfehlungsgrad A). Die apparative Prophylaxe ist dort relevant, wo die Eigenbewegung noch ausfällt oder eine medikamentöse Prophylaxe nicht in Frage kommt.
Weiterführend: Bewegungsübungen zur Thromboseprophylaxe · Thromboseprophylaxe nach der Entlassung
Was das in der Einrichtung bedeutet
Im Krankenhaus bleibt die Kompressionsmanschette im Regelfall bis zur Entlassung am Patienten. In der Rehabilitation gilt das so nicht — hier steht die Mobilisierung im Mittelpunkt, und genau darauf zielt der Einwand der Leitlinie.
Praktisch heißt das: Die Anwendung liegt in den Ruhe- und Nachtphasen, nicht während der Therapieeinheiten. Damit ist sie planbar, aber sie muss in den Therapieplan eingetragen werden statt nebenherzulaufen. Wo die Eigenbewegung bereits trägt, treten die Basismaßnahmen an ihre Stelle — das ist der Regelfall der Rehabilitation, nicht die Ausnahme.
Für den Bedarf einer Einrichtung gilt dieselbe Zurückhaltung wie im Krankenhaus: Er hängt am Anteil der Patientinnen und Patienten mit fortbestehender Immobilität, nicht an der Bettenzahl. Größenordnungen zu Gerätezahl und Verbrauch stehen unter Was das auf Station bedeutet; sie sind auf das Krankenhaus bezogen und für die Rehabilitation eher die Obergrenze.
Die Schnittstelle ist der eigentliche Punkt
Ist die Fortführung einer medikamentösen VTE-Prophylaxe geplant und wechselt die Zuständigkeit, soll eine Übergabe an die Weiterbehandelnden sichergestellt werden, um eine lückenlose Prophylaxe zu gewährleisten (Empfehlung 10.4). Nach der Entlassung sollen Indikation und Dauer der Fortführung geprüft und schriftliche Unterlagen mitgegeben werden (Kapitel 19.1). Beide Empfehlungen sind auf die medikamentöse Prophylaxe gemünzt — für die physikalischen Maßnahmen bleibt die erneute Risikoeinschätzung der Ansatzpunkt. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob eine begonnene Prophylaxe weiterläuft; die Zahlen dazu stehen unter Thromboseprophylaxe nach der Entlassung.
Häufige Fragen
Ist die IPK in der Rehabilitation überhaupt vorgesehen?
Die S3-Leitlinie führt kein eigenes Kapitel zur Rehabilitation. Sie hält aber fest, dass es sinnvoll ist, am Ende der stationären Behandlung für die poststationäre Phase — Rehabilitationseinrichtung oder ambulante Behandlung — eine erneute Risikoeinschätzung vorzunehmen und die VTE-Prophylaxe-Maßnahmen entsprechend anzupassen. Die Empfehlungen zu Beginn und Dauer (10.3, Empfehlungsgrad A) beziehen sich ausdrücklich auf die medikamentöse Prophylaxe; eine eigene Dauer-Empfehlung für physikalische Maßnahmen enthält die Leitlinie nicht.
Was spricht gegen eine Fortführung der IPK in der Reha?
Die Leitlinie benennt den Einwand selbst — im Teilkapitel zur Parenchymeinblutung (Kapitel 13.3): Die Fortführung der IPK-Prophylaxe in Reha-Einrichtungen kann nicht stets gewährleistet werden, zudem kann die Anwendung störend mit den Rehabilitationsmaßnahmen interagieren. Das ist ein realer Punkt, kein Randaspekt — die Anwendung muss sich in den Therapieplan einfügen, typischerweise in Ruhe- und Nachtphasen.
Welche Rolle spielen Bewegungsübungen gegenüber der apparativen Prophylaxe?
Frühmobilisation, Bewegungsübungen und die Anleitung zu Eigenübungen sind Basismaßnahmen und sollen bei allen Patientinnen und Patienten regelmäßig angewendet werden (Empfehlungen 3.1 und 6.2). In der Rehabilitation gewinnen sie naturgemäß an Gewicht. Die apparative Prophylaxe ist dort relevant, wo die Eigenbewegung noch ausfällt oder eine medikamentöse Prophylaxe nicht in Frage kommt.
Von der Leitlinie zur Einrichtung
Ob und wie sich eine apparative Prophylaxe in den Therapieplan einfügt, entscheidet die Einrichtung — nicht die Leitlinie. Für das Gespräch darüber sind Akkubetrieb, Anlegezeit und die Einweisung des Personals die praktischen Größen. UniCare vertritt Mego Afek in Deutschland, liefert aus deutschem Lager und führt die Geräteeinweisung vor Ort durch.